NÜRNBERGER LAND – Im Nürnberger Land müssen noch rund 6000 Menschen ihren alten Papierführerschein bis spätestens Januar 2022 gegen einen EU-Führerschein eintauschen. Betroffen sind zunächst die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, wenn ihr Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde.
Grundsätzlich betrifft die Umtauschpflicht alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Zwischen Januar 2022 und Januar 2033 müssen sie gegen einen EU-Führerschein eingetauscht werden. Dieser ist fälschungssicher und muss alle 15 Jahre erneuert werden.

Um Verzögerungen bei der Neuausstellung zu vermeiden, gilt für den Umtausch ein verbindlicher Stufenplan. Weil sich von den 63- bis 68-Jährigen im Landkreis rund 6000 bisher noch nicht für ihren Führerscheintausch angemeldet haben, bittet das Landratsamt, das jetzt zu tun, denn am 19. Januar 2022 verliert der alte Schein seine Gültigkeit.
Als erstes sind alle Papierführerscheine (grau/ rosa) umzutauschen. Ab einem Ausstellungsdatum vor 31. Dezember 1998 geht es nach dem Alter der Führerscheininhaber:
Verschiedene Fristen
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
vor 1953 | 19.1.2033 |
1953 – 1958 | 19.1.2022 |
1959 – 1964 | 19.1.2023 |
1965 – 1970 | 19.1.2024 |
1971 oder später | 19.1.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*
Jahr der Ausstellung des Führerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19.1.2026 |
2002 – 2004 | 19.1.2027 |
2005 – 2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.1.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 | 19.1.2031 |
2011 | 19.1.2032 |
2012 – 18.1.2013 | 19.1.2033 |
Damit sind nicht nur die Besitzer des alten Papierscheins verpflichtet, das Dokument umzutauschen. Auch diejenigen, die bereits einen Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat besitzen, müssen eine neuen beantragen, wenn die alte vor 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.
Antrag und Kosten
Aktuell kostet der Führerschein im Nürnberger Land 25,30 Euro und kann auch jederzeit bereits vor Ablauf der Frist freiwillig umgetauscht werden, so das Landratsamt.
Zur Beantragung empfiehlt die Behörde den Postweg. Benötigt werden dabei folgende Unterlagen: Antrag, Unterschrift auf Formblatt, gültiger Ausweis und aktueller Führerschein (beides in Kopie), aktuelles biometrisches Lichtbild.
Der entsprechende Antrag sowie das Formblatt für die Unterschrift sind unter landkreis.nuernberger-land.de bei der Fahrerlaubnisbehörde zu finden. Alternativ ist auch die Antragstellung am Landratsamt nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09123/950-6364 sowie das Einreichen der vollständigen Unterlagen über die Wohnsitzgemeinde möglich.
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